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Bundesförderung für effiziente Gebäude

Das Angebot einer Energieberatung für Wohngebäude richtet sich an folgende Zielgruppen:

  • Eigentümer von Wohgebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Nießbrauchberechtigte
  • Mieter/Pächter

Eine geförderte Energieberatung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn:

  • Ihr Gebäude in Deutschland steht,
  • der Bauantrag für das Wohngebäude mindestens zehn Jahre zurückliegt,
  • das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient.

Der Zuschuss kann auch gezahlt werden, wenn die Beratung aus anderen öffentlichen Mitteln (z. B. der Länder oder Kommunen) finanziert wird; die Förderung insgesamt darf dabei aber 90 % der Honorarkosten nicht übersteigen. Mit anderen Worten: Eine zusätzliche Förderung der Energieberatung für Wohngebäude mit Landes- oder kommunalen Mitteln ist zulässig, sofern der Beratene mindestens einen Eigenanteil von 10 % des Beratungshonorars trägt.

Wenn Sie Ihr Wohngebäude energetisch sanieren wollen, können Sie für eine Energieberatung einen Zuschuss erhalten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Energieberatungen durch zugelassene Beraterinnen und Berater, die aufzeigen

  • wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann oder
  • wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes KfW-Effizienzhaus zu erreichen ist.

Sie können einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars erhalten, jedoch

  • maximal EUR 1.300 für Ein- und Zweifamilienhäuser und
  • maximal EUR 1.700 für Wohnhäuser mit 3 oder mehr Wohneinheiten.

Wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, können Sie für zusätzliche Erläuterungen bei der Eigentümerversammlung einmalig maximal EUR 500 bekommen.

Förderung für klimafreundliche Neubauten

Die meisten Gebäude werden heute so gebaut, dass sie wenig Energie verbrauchen. Ihre Immobilie auch? Wenn Sie damit die Förderstufe Klima­freundliches Wohn­gebäude oder Klima­freundliches Wohn­gebäude mit QNG erreichen, können Sie Förder­mittel erhalten.

Ein Gebäude gilt als Klima­freundliches Wohn­gebäude , wenn es

  • wenig Energie verbraucht und damit als Effizienz­haus 40 einge­stuft wird,
  • wenig Treibhausgase ausstößt und damit die Anforderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Ein Gebäude erreicht die Förder­stufe Klima­freundliches Wohn­gebäude mit QNG, wenn es

  • als Effizienzhaus 40 eingestuft wird,
  • die Anforderungen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus” (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeits­zertifikat, und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Neue Förderung Klimafreundlicher Neubau

Wir können für Sie einen Antrag auf die neue Förderung „Klima­freundlicher Neubau – Wohn­gebäude (297, 298)“ stellen.

Für die Sanierung oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienz­hauses können wir für Sie den Kredit für Wohngebäude (261) nutzen.

KfW Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude 297

KfW Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude 298

KfW Frisch Saniertes Wohngebäude (261)

Maßgeblich für die Förderung als Sanierung oder Neubau ist, ob das Vorhaben laut Baugenehmigung bzw. Bauantrag als Sanierung oder Neubau eingestuft wird. Sofern keine baurechtliche Einordnung einzuholen bzw. anzuzeigen ist, erfolgt diese durch die beteiligten Architekten oder Energieeffizienz-Experten.

Bitte beachten Sie, dass die Förderung nicht an den Beratenen, sondern an den Energieberater ausgezahlt wird. Der Berater ist jedoch verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen.